Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Petite Maison

Stand: 22.02.2022

Vermieter: Andreas Hessedenz, Sprenger Straße 71, 66346 Püttlingen

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# 1 | Geltung der AGB; Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Petite Maison“, Sprenger Straße 69, 66346 Püttlingen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken ist nicht gestattet.
 
(3) Abweichende Vereinbarungen von den unten genannten Zeiten oder Abläufen bedürfen einer rechtzeitigen, ausdrücklichen Absprache.

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# 2 | Vertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes bestätigt hat (in der Regel per E-Mail) und zumindest die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingetroffen ist (siehe #3).

(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. 

(3) Der Gast ist angehalten, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und ggf. Abweichungen unverzüglich schriftlich zu melden, sonst gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

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# 3 | Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Der Vermieter hält die vom Gast gebuchte Ferienwohnung wie beschrieben bereit. 

(2) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Gast eine Kostenübersicht. Die Bezahlung erfolgt dann per Überweisung in zwei Schritten: 30 % zeitnah bei Buchung – der Rest bis 30 Tage vor Anreise (Bei Buchung kürzer als 30 Tage vor Anreise ist der Gesamtbetrag fällig).
 
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen (maximal 6 Personen). 

(5) Eventuelle Zahlungen vor Ort erfolgen in bar.

(6) Kann der Vermieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen gesetzten, angemessenen Nachfrist geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
 
(7) Für die Hausschlüssel ist eine Kaution von 50 Euro in bar bei der Anreise beim Vermieter zu hinterlegen.

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# 4 | Hausordnung

(1) Haus, Inventar und Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt  Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf Nachbarn geboten und z.B. TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke zu betreiben.

(2) Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen des Hauses Fenster und Türen zu verschließen sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Heizkörper sollten möglichst auf niedrige Stufe geregelt werden.

(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur außerhalb, z.B. auf der Terrasse, erlaubt.

(4) Der Vermieter hat bei Gefahr im Verzug ein jederzeitiges Zutrittsrecht. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes wird dabei angemessen Rücksicht genommen. 
 
(5) Für alle Gäste sind die im Mietzeitraum geltenden offiziellen gesundheitlichen Maßnahmen (vgl. Corona-Regelungen, Impfstatus etc.) gültig und die Einhaltung ggf. nachzuweisen.

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# 5 | Internetnutzung

(1) Den Gästen steht ein verschlüsselter Internetzugang über W-LAN (Wireless Local Area Network) zur Verfügung. Das Zugangs-Passwort ist sorgfältig zu verwahren und darf Unbeteiligten nicht weitergegeben werden. Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.

(2) Der Vermieter übernimmt keine Garantie oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes sowie fehlerfreie Datenübertragung oder eine definierte Übertragungsgeschwindigkeit. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.

(3) Der Gast versichert, im Rahmen der Nutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sowie nicht gegen sonstige Rechte Dritter zu verstoßen. Insbesondere nicht gestattet ist:

  • Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
  • Daten zum Zwecke des File-Sharing bereitzustellen oder andere urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder in einer anderen Art zugänglich zu machen;
  • Nachrichten mit werbenden Inhalten unaufgefordert und in wettbewerbswidriger Weise zu versenden (Spam);

(4) Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden bei Kenntnis zur Anzeige gebracht. 

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# 6 | Rücktritt vom Vertrag (Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
 
(2) Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei möglich.
Im Übrigen erfolgt Schadenersatz nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens 25 bis 29 Tage vor Anreise: 20 % des Gesamtpreises
Stornierung bis spätestens 15 bis 24 Tage vor Anreise: 40 % des Gesamtpreises
Stornierung bis spätestens 10 bis 14 Tage vor Anreise: 60 % des Gesamtpreises
Stornierung bis spätestens 5 bis 9 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises
Stornierung ab 5 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises

(3) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn z. B.

  • (a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  • (b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

  • (c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

  • (d) die Sicherheit oder der Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn gefährdet ist.
(4) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. (3) (a) erstattet der Vermieter bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht für den Gast kein Anspruch auf Schadensersatz. Vielmehr hat der Gast dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. (3) zu ersetzen.

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# 7 | Haftung; Verjährung

(1)  Die Haftung des Vermieters für seine Verpflichtungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzüglichen Hinweis des Gastes bemühen, diese zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, die unumgänglichen Beeinträchtigungen, die mit der Beseitigung dieser Störungen oder Mängel einhergehen, als zumutbar hinzunehmen.
 
(2) Der Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
 
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die vom ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Besuchern in dem Ferienhaus oder am Inventar schuldhaft verursacht wurden. Eine private Haftpflichtversicherung wird daher empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 

(4) Für eingebrachte Sachen des Gastes (z.B. Wertgegenstände) haftet der Vermieter nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(5) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

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# 8 | An- und Abreise; Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Anreise: Das Ferienhaus steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.
 
(2) Die Schlüsselübergabe an den Gast und ggf. Einweisung in die Hausgegebenheiten erfolgt in der Regel persönlich zu dem vom Gast angekündigten Ankunftszeitpunkt.
 
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise zur Dokumentation seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
 
(4) Abreise: Am Abreisetag hat der Gast das Haus bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm daraus entstandenen Schäden. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund einer vorzeitigen Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
 
(5) Die Räumung gemäß Abs. (3) gilt erst als erfolgt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seine Vertreterin übergeben wurden (in der Regel persönlich).
 
(6) Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

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# 9 | Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

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# 10 | Schlussbestimmungen

(1) Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs durch den Gast sind unwirksam.


(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Püttlingen / Deutschland. Allgemeiner Gerichtsstand ist Saarbrücken.


(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.